Coronavirus SARS-CoV-2 COVID 19


HINWEIS:

Es wird keine Haftung übernommen für die hier gemachten Aussagen, insbesondere deswegen, weil sich die Gesetze und Verhaltensregeln jederzeit ändern können. Die hier niedergeschriebenen Informationen dienen lediglich als Anhaltspunkte.

Sie müssen sich selbst über die Gültigkeit der jeweiligen Gesetze und Verhaltensregeln zum Thema COVID 19 informieren


Sehr geehrte Mitglieder,

die Corona-Schutzmaßnahmen des Bundes enden zum 08. April 2023.

Aus diesem Grund steht das Modellfluggelände allen Mitgliedern gemäß der geltenden Vereinssatzung wieder vollumfänglich zur Verfügung.


Dies bedeutet für die Nutzung des Vereinsgeländes folgendes:


·       Personen, die den Verdacht haben mit SARS-Cov19 infiziert zu sein oder Symptome aufweisen, ist die Nutzung des Vereinsgeländes untersagt.

·       Alle Tätigkeiten sollen kontaktfrei durchgeführt werden.

·       Die Hygiene-und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Werkzeug, Flugleiterbuch und Ähnlichem sollten konsequent eingehalten werden.

·       Häufigeres Händewaschen, die regelmäßige Desinfektion von stark genutzten Bereichen und Flächen sowie der Einsatz von Handschuhen kann das Infektionsrisiko reduzieren.

·       Das Betreten des Vorbereitungsraumes ist Besuchern/Zuschauern untersagt.

Es obliegt jedem Mitglied, sich über die aktuelle Entwicklung zu informieren und gegebenenfalls danach zu handeln. Beispielsweise (aber nicht ausschließlich) können Mitglieder sich unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus oder https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/ über den aktuellen Stand (z.B. von Anordnungen des Bundes oder der Landesregierung Baden-Württemberg) informieren.

Gez. Vorstand des MFSV Weinheims